Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen Sommer – Bayerisch Gmain (AGB)

Die folgenden Grundsätze regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungsempfänger (Gast), nachfolgend als “Mieter” und dem Leistungsanbieter (Ferienwohnungen Sommer), nachfolgend als “Vermieter” genannt. Das Mietobjekt wird nachstehend als Ferienwohnung bezeichnet.
Unsere AGB´s sind gemeinsam mit unserer Hausordnung verbindliche Vertragsgrundlage. Weitere Nebenabreden sind unzulässig. Änderungen bedürfen immer der Schriftform.

Vermieter:

Astrid und Thorsten Sommer, Panoramaweg 3, 83451 Pidng
Telefon: 0159 / 0120 – 5065
Bankverbindung: Sparkasse Berchtesgadener Land
IBAN: DE07 7105 0000 0000 634212
Bankleitzahl 710 500 00
BIC: BYLADEM1BGL

1.) Einmietungsvertrag:

Ein Einmietungsvertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald die Wohnung mündlich, telefonisch, schriftlich oder via Internet bestellt und die Bestellung durch den Vermieter schriftlich bestätigt worden ist.

Der Mieter zeichnet im vollen Umfang verantwortlich für seine mitgebrachten Mitreisenden/weitere Gäste und deren Handlungen.

Der Einmietungsvertrag verpflichtet sowohl Mieter als auch Vermieter zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Wohnungseinweisung. Die jeweilige Ferienwohnung kann am Anreisetag frühestens ab 15 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 10 Uhr geräumt sein. Der An- und Abreisetag gilt als 1 Buchungstag.

Eine Änderung an der Wohnungsausstattung bleibt dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen, jederzeit zu betreten.

Die Nutzung und Benutzung der Ferienwohnung erfolgt durch den Mieter und seine Mitreisenden auf eigene Gefahr und schließt eine Haftung durch den Vermieter aus. Für mitgebrachte Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Balkone, der Terrassen, der Treppen, des Parkplatzes, des Fahrradkellers und sonstiger Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und dessen Mitreisenden.

Der Mieter schließt auch im Namen seiner Mitreisenden diesen Einmietungsvertrag ab.

2.) Hausordnung “Ferienwohnungen Sommer”:

Die Hausordnung der Ferienwohnungen Sommer ist Bestandteil dieser AGB`s und ist für den Mieter bindend.
Der genaue Wortlaut ist unserer Internetseite (siehe oben) zu entnehmen und zusätzlich liegt selbige in der jeweils angemieteten Wohnung auf.

3.) Mietpreis und Zahlung:

Der Reisepreis kann vorab an die oben stehende Bankverbindung, unter Angabe des Buchungsnamen und Buchungsdatum, überwiesen werden. Spätestens bei Anreise ist der Reisebetrag in bar zu begleichen.
Eine Anzahlung kann, muss aber nicht getätigt werden.

Vorort ist nur Barzahlung möglich. Rechnungsausgleich über EC- Karte oder Kreditkarte ist leider nicht möglich.

Zuzüglich zum Mietpreis fällt die örtliche Kurtaxe an, die direkt mit dem Reisepreis zu bezahlen ist.
Der Vermieter ist verpflichtet die kassierte Kurtaxe an die Gemeinde Bayerisch Gmain/Bad Reichenhall zu bezahlen.

4.) Mindestmietdauer:

Die Mindestmietdauer für unsere Ferienwohnungen beträgt 5 Übernachtungen.

5.) Stornierung und Rücktritt durch den Mieter:

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:
(Stornokosten berechnen sich vom vereinbarten Reisepreis)

– bei Stornierung bis 2 Mon vorher (x bis 60 Tage vor Anreise): keine Stornogebühr

– bei Stornierung ab 2 Monate bis 30 Tage vor Anreise (ab 59 bis 30 Tage vor Anreise): 50% Stornokosten
– bei Stornierung ab 1 Monat bis zur Anreise (ab 29 Tage vorher): 90% Stornokosten
– bei No-Show (Nichtanreise): 100% Stornokosten
– bei einer früheren Abreise nach Mietbeginn kann die gebuchte aber nicht genutzte Zeit nicht erstattet werden.

Stornokosten fallen an, sobald der gebuchte Zeitraum nicht anderweitig weitervermietet werden konnte.

Der Mieter wird auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung hingewiesen.

6.) Pflichten des Vermieters:

Der Vermieter ist verpflichtet, bei einem wirksam zustande gekommenen Einmietungsvertrag und Nichtbereitstellung der Wohnung, dem Mieter die bereits gezahlte Vorauszahlung der Miete zu erstatten. Kommt ein abgeschlossener Einmietvertrag durch grobes Verschulden des Vermieter nicht zum Tragen, muss der Vermieter nach schriftlicher Aufforderung durch den Mieter folgenden Schadenersatz zu leisten:

bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn € 75,00
bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn € 5,00 pro gebuchter Nacht, maximal € 100,00
bei späterer Absage € 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal € 200,00
Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf weitergehende Ansprüche aus diesem Vertrag.

Sollte die Bereitstellung der Wohnung aufgrund höherer Gewalt oder Streik nicht möglich sein, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

7.) Haftung:

Der Mieter haftet für verursachte Schäden an der Wohnung, Einrichtung und Gebrauchsgegenständen während seiner Wohnungsnutzung in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für kurzfristigen Ausfall von Gebrauchs- und Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Ver- und Entsorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt und die Folgen eines Streikes.

Bei Verlust des elektronischen Haus- und Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit € 50,00.

Der Vermieter stellt dem Mieter kostenloses Internet/W-LAN zur Verfügung. Generell steht dem Mieter ein stabiles, hauseigenes Internet zur Verfügung. Bei etwaigen Versorgerseitigen Ausfällen oder Leistungsschwankungen, bzw. speziellen Mieterbedürfnissen im Hinblick auf die Netzleistung und -Stabilität besteht seitens des Mieters kein Rechtsanspruch auf Rückerstattung oder Ersatzleistung gegenüber dem Vermieter.

Streamingaktivitäten, die zu einem Haftungsproblem für den Vermieter führen können, sind untersagt.

8.) Hemmung und Verjährung von Ansprüchen des Mieters:

Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach 12 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Ansonsten finden §§ 343 u. 369 HGB Anwendung.

9.) Datenschutz:

Erfasste personenbezogene Daten sind entsprechend den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

10.) Salvatorische Klausel:

Sollten vertragliche Passagen falsch oder unwirksam sein, soll im Falle eines Streites eine dem Sinn nach geltende Interpretation greifen.

11.) Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand ist und bleibt der Betriebsort der dort befindlichen Ferienwohungen. Es findet explizit das deutsche Recht Anwendung.

Stand vom 22. Januar 2021

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